Randfugen bei schwimmenden Estrichen und Estrichen auf Trennschicht sind erforderlich, um Bewegungen der Estrichscheibe aufgrund von Längenänderungen durch Temperaturdehnungen sowie Schwinden und Quellen des Estrichs spannungsfrei zu ermöglichen. Bei schwimmenden Estrichen verhindern sie außerdem die Schallübertragung in aufgehende oder den Estrich durchdringende Bauteile.
Die vorliegende Technische Information gibt einen Überblick darüber, welche Hinweise zur erforderlichen Breite von Randfugen in den bestehenden technischen Regelwerken enthalten sind. Außerdem enthält sie Hinweise zur Berechnung der erforderlichen Breite einer Randfuge in Abhängigkeit der Estrichkonstruktion (beheizter bzw. unbeheizter Estrich) und des für die Herstellung des Estrichs verwendeten Bindemittels.
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