Neues aus der Normung

Der Normenausschuss NA005-09-785AA – Estriche im Bauwesen überarbeitet aktuell einzelne Teile der DIN 18560. Als erstes Ergebnis wurde DIN E 18560-4 – Estriche im Bauwesen; Estriche auf Trennschicht am 14.03.2011 veröffentlicht. Bisher gab es für Estriche auf Trennschicht keine Bemessungstabellen wie in Teil 2 der DIN 18560. Deshalb hat man in der Regel die Nenndicken aus Teil 2 übernommen und je nach dem um einen ominösen Faktor reduziert. Der Entwurf des Teils 4 enthält nun eine eigene Bemessungstabelle. Einsprüche gegen diesen Normentwurf können bis zum 31.07.2010 beim DIN eingereicht werden. Nach einer anschließenden Einspruchssitzung des Normenausschusses muss mit der Einführung der Norm noch in diesem Jahr gerechnet werden.

Der Normenausschuss NA005-09-75AA ist gleichzeitig deutscher Spiegelausschuss zum TC 303 – Estriche im Bauwesen welcher für die Europäische Normung von Estrichen/Estrichmörteln verantwortlich ist. Nach mehrjährigem Stillstand wurde der TC 303 wieder aktiv. Trotz Karneval fand am Rosenmontag in Brüssel eine wichtige Sitzung des TC 303 statt, an dem von deutscher Seite der Obmann des Normenausschusses und der DIN-Sekretär des deutschen Spiegelausschusses teilgenommen haben. Die Grundlage der europäischen Normung von Estrichen ist das Mandat M119. Momentan werden von der Europäischen Kommission aus alle Mandate, die Bauprodukte (insbesondere in Innenräumen) betreffen, in der Essential Requirement 3 – Health um den Punkt Gefahrstoffe ergänzt. Die Folgen dieser Mandatsergänzung, die von der Europäischen Kommission aufgezwungen wurde, sind noch nicht abzuschätzen. Wahrscheinlich wird eine einfache Deklaration der Gefahrstoffe nicht ausreichen. Emissionsprüfungen sind sehr wahrscheinlich, aber auch sehr teuer. Der einfache Estrichleger, als im europäischen Sinne kleinst möglicher Mörtelproduzent, wäre damit nach unserer Auffassung kaum in der Lage wirtschaftlich zu arbeiten. Von deutscher Seite aus werden wir versuchen vereinfachte Regelungen, wie beim Brandverhalten (Deklaration Brandklasse A1fl bis 1% organische Bestandteile ohne Prüfung) zu erreichen.

Aufgrund der umständlichen und aufwändigen Europäischen Bürokratie wird die Umsetzung der Anforderungen an Gefahrstoffe sicherlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, aber kommen werden sie bestimmt.

Er


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